Crashkurs Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers – soweit ist die Sache ja ganz einfach. Aber: wo kommt das Gesetz her und wo will es hin? Was regeln seine Paragraphen und welche Absicht steht hinter diesen Regelungen? Der Crashkurs Urheberrecht gibt Antwort...Wo kommt das Urheberrecht her?
Die Idee, dass immaterielles Gedankengut verfügbar sein sollte, ist mit Ausgang des Mittelalters entstanden. Durch die Erfindung des Buchdrucks und damit der Möglichkeit, Schriftwerke in Massen zu reproduzieren, kam die Frage auf, wer die Rechte an der Vervielfältigung, der Veröffentlichung und dem Verkauf haben dürfe. Aufbauend auf den gildischen Prinzipien des Mittelalters entstanden die ersten Regelungen im Italien des 15. und England des 16. Jahrhunderts.Wie werde ich eigentlich Urheber?
Der Urheber wird definiert über seine persönliche geistige und kreative Schöpfung: das Werk. Jeder, der ein Werk schafft, ist automatisch Urheber.Welche Rechte habe ich als Urheber?
Um den Urheber und sein Werk zu schützen, werden ihm insbesondere Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zugesprochen. Im Gesetzeswortlaut ausgedrückt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG).Im Bezug auf die Persönlichkeitsrechte bedeutet dies, dass der Urheber bestimmen darf, ob und wie sein Werk zu veröffentlichen ist, dass seine Urheberschaft anerkannt werden muss, und dass er verbieten darf, dass irgendjemand eigenmächtig sein Werk entstellt. Diese Rechte bilden die ideelle Seite des Urheberschutzes und sind unübertragbar. Wenn der Urheber also einen Song schreibt, bleibt er auf ewig mit diesem Werk als Ausdruck seines Urheberpersönlichkeitsrechts verbunden.
Zusätzlich hält der Urheber die Verwertungsrechte an seinem geistigen Eigentum. Das bedeutet, dass er darüber bestimmen kann, inwieweit sein Werk vervielfältigt, verbreitet, ausgestellt, auf- oder vorgeführt wird. Diese Rechte sind die Grundlage der materiellen Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken. Denn der Kerngedanke des Urheberrechts ist, dass das geistige Eigentum des Urhebers nicht nur ideell, sondern auch materiell Früchte tragen soll. Die Kunst soll eben gerade nicht „brotlos“ sein. Dem Schöpfer steht das Recht zu, aus der Verwertung seines Werkes einen finanziellen Nutzen zu ziehen. Die Möglichkeit, von den eigenen Werken zu leben, ist Anreiz, auch weiterhin schöpferisch tätig zu sein. In der Regel überträgt der Urheber Nutzungsrechte an Rechteverwerter wie Musiklabels, Verlage, Filmverleihe. Er räumt also gegen Geld den entsprechenden Unternehmen Nutzungsrechte ein, um sich ganz auf sein kreatives Wirken konzentrieren zu können.
Gibt es Einschränkungen des Urheberschutzes?
Ja, es gibt Einschränkungen, die sog. Schrankenregelungen (§ 44a ff.). Diese schränken die Rechte des Urhebers ein, wenn dies z.B. im öffentlichen Interesse notwendig ist.Warum wird das Urheberrecht novelliert?
Die Anpassung des Urheberrechts basiert auf einer EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001. Die Richtlinie setzt zwei internationale Verträge zum Urheberrecht um (WCT und WPPT – siehe Glossar).Am 13. September 2003 trat der Erste Korb der Novellierung des Urheberrechts in Kraft. Der Schutz des geistigen Eigentums wurde damit den Anforderungen des Internets angepasst.
