Bundesministerium der Justiz, Logo Kopien brauchen OriginaleIdeen schützen. Das neue Urheberrecht  
 

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Hier finden Sie die alle Pressemitteilungen des Bundesministeriums der Justiz zum Thema Urheberrecht.
 
 

Interview mit Bundesjustizministerin Zypries

1. Warum muss das Urheberrecht novelliert werden?

Muss hört sich so nach Zwang an. Den haben wir nicht. Denn mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft haben wir die gleichnamige Richtlinie bereits umgesetzt. Damit haben wir getan, was wir nach EU-Recht mussten. Alles, was die Richtlinie nicht zwingend vorschreibt, sondern den Mitgliedstaaten zur Regelung überlässt, wie zum Beispiel die Frage der Durchsetzung der Privatkopie beim Einsatz von Kopierschutz, wurde auf den zweiten Korb vertagt. In mehreren Arbeitsgruppen mit den beteiligten Verbänden, Wissenschaftlern und Praktikern sowie Vertretern der Länder wurden die Themen gründlich beraten. Nun schlagen wir mit dem Referentenentwurf Änderungen vor, die wir für sinnvoll und zukunftsweisend halten.

2. Was sind die wichtigsten Neuerungen, die im Referentenentwurf zur Novellierung des UrhG vorgeschlagen wurden?

Klarer formuliert und neu gefasst werden die Regelungen für Pauschalvergütung auf Kopiergeräte und Leerträgermedien. Nach geltendem Urheberrecht muss der Urheber die Vervielfältigung seiner Werke zu privaten Zwecken hinnehmen und erhält dafür als Ausgleich eine pauschale Vergütung, die auf Vervielfältigungsgeräte und Leerträger erhoben wird. Die Regelungen zur Pauschalvergütung sollen nun klarer und besser verständlich geregelt und Streit über die Vergütung schneller geschlichtet werden.
Am umstrittensten ist sicherlich die Privatkopie. Die eine Seite fordert ihre Beschränkung, die andere ihre Durchsetzung auch bei Anwendung von Kopierschutz. Der Entwurf hält hier die Mitte und es bleibt bei der heute geltenden Regel „Du sollst nicht knacken“. Wo kein Kopierschutz geknackt wird, darf man aber weiterhin privat – analog wie digital – kopieren.
Ebenfalls von Interesse für Verbraucher ist die Neuregelung so genannter unbekannter Nutzungsarten. Vor einigen Jahrzehnten war zum Beispiel die CD oder später das Internet noch eine unbekannte Nutzungsart. Bisher war es sehr schwer, die notwendigen Rechte zu erwerben, um ein neues Medium zur Verwertung von Archivmaterialen zu nutzen. Die neue Regelung gewährleistet, dass Werke aus der jüngeren Vergangenheit in den neuen Medien genutzt werden und damit auch Teil des Kulturlebens bleiben. Die Urheber erhalten bei der neuen Nutzung eine besondere angemessene Vergütung.
Und Bibliotheksnutzer wird sicherlich interessieren, dass eine Neuregelung erlaubt, die Bestände der Bibliothek an elektronischen Leseplätzen zu zeigen. Die Regelung erlaubt Bibliotheken eine zeitgemäße Handhabung und fördert die Medienkompetenz der Bevölkerung.

3. Gibt es nicht ein „Recht auf Privatkopie“?

Die Antwort ist Nein. Es gibt kein Recht auf Privatkopie. Die Privatkopie ist 1965 nur deshalb zugelassen worden, weil man die Urheber vor dem Kopieren nicht schützen konnte und ihnen über die Pauschalvergütung wenigstens einen finanziellen Ausgleich zukommen lassen wollte. Der Verbraucher hat sich nun an die Privatkopie gewöhnt und mancher hält sie fälschlicherweise für sein „Recht“. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass der Urheber an seinem Werk ein Eigentumsrecht hat und das Werk durch technische Maßnahmen schützen kann. Es gibt kein Recht auf kostenlosen Zugriff auf das Eigentum anderer.

4. Wie steht es um die Auskunftspflicht der Internet Service Provider über „Urheberrechtsbrecher“ gegenüber Dritten?

Hier gilt: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird. Ich weiß, dass die Forderung der Rechteinhaber, Auskunftsansprüche gegen Provider gesetzlich zu regeln, heiß und sehr kontrovers diskutiert wird. Dessen ungeachtet kommen die Gerichte aber schon auf Basis des geltenden Rechts zu vernünftigen Ergebnissen in dieser Frage. Für mich stellt sich daher zunächst einmal die Frage, ob wir hier überhaupt einen Regelungsbedarf haben. Nach der Maxime „Was schon geregelt ist, braucht nicht nochmals geregelt zu werden“ sollten wir deshalb jetzt erst einmal beobachten, ob das geltende Recht ausreicht, um das Problem zu lösen.

5. Haben Sie selbst schon einmal ein Lied aus dem Internet heruntergeladen

Zugegebenermaßen bin ich im Internet nicht gerade der Typ „Heavy User“. Aber aus Interesse habe ich die unterschiedlichen Plattformen schon mal besucht und mir die Funktionsweisen erklären lassen.

6. Was halten Sie von einer Internet-Flatrate und einer damit einher gehenden Vergütung von Urheberrechtsansprüchen über eine „Internet-Verwertungsgesellschaft“?

Die Europäische Union gibt uns ganz klare Rahmenregelungen für Schranken vor und eine allgemeine Online-Schranke ist danach nicht möglich. Das sagt aber natürlich nichts darüber aus, welche Geschäftsmodelle in Zukunft von den Rechtsinhabern und Urhebern entwickelt und von den Nutzern nachgefragt werden. Vielleicht sind später neben den individuellen Vermarktungen auch Flatrates im Angebot. Aber diese Entscheidung, wie vermarkte ich mein Werk oder meine Leistung, die trifft derjenigen, dem das Werk gehört.

7. Wissen baut auf Wissen auf. Liegt die Zukunft nicht viel eher in Open-Source-Projekten, bei denen gemeinsam an der Weiterentwicklung von Ideen gearbeitet wird, als im Schutz geistigen Eigentums?

Wenn jemand sein Auto für Car-Sharing kostenlos zur Verfügung stellt, ist das eine gute Sache. Aber trotzdem darf natürlich jeder sein eigenes Auto haben, es abschließen und für sich nutzen. Mir ist klar, dass dieses Beispiel nicht völlig treffend ist, aber ein Teilaspekt wird vielleicht klarer. Wer bei einem Open-Source Projekt mitarbeitet, verzichtet freiwillig auf seine Rechte und stellt das Ergebnis seiner Arbeit jedermann unentgeltlich zur Verfügung. Das ist eine tolle Sache, und Open-Source-Anwendungen sind in der Zwischenzeit ein wichtiger Bestandteil unserer Internetlandschaft geworden. Aber viele Innovationen werden nur unternommen, wenn sich Aufwand und Investition auch auszahlen. Die meisten Urheber möchten von ihren Werken auch leben können und damit Geld verdienen. Deshalb ist der Schutz von Urheberrechten wichtig. Das Urheberrechtsgesetz bietet gleichzeitig den Rahmen, Open-Source-Projekte zu verwirklichen. Wer Urheberrechte nicht durchsetzen will, kann auf sie verzichten.

 
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