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Gesetzgebung

 
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Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
 

Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen

Als erstes beschäftigen sich die Fraktionen des Bundestags mit der Vorlage der Bundesregierung. Die Parlamentarier haben die Arbeit unter sich aufgeteilt. So sind die Fraktionen fachlich in Arbeitskreise und Arbeitsgruppen für verschiedene Bereiche gegliedert. Neben der inhaltlichen Diskussion steht erst einmal Organisatorisches an: Die Fraktionen beraten, ob sie die Vorlage vordringlich im Plenum beraten möchten, wer aus den Fraktionen dort spricht und die Berichterstattung aus dem Plenum zurück in die Ausschüsse übernimmt. 
 
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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