
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Das Bundesministerium der Justiz ist mit 650 Mitarbeitern eines der kleineren Ministerien der Bundesregierung.Als kleines Haus nimmt das Ministerium große Aufgaben war: Das BMJ ist sowohl für Beratung als auch für Gesetzesvorbereitung zuständig.
Einerseits überprüft es die Gesetzesentwürfe der anderen Bundesministerien und passt auf, dass sie mit dem Grundgesetz zu vereinbaren sind, bevor sie im Bundestag zur Abstimmung gebracht werden. Und auch die vom Bundestag verabschiedeten Gesetze werden zusammen mit dem Bundesministerium des Innern auf Grundgesetztauglichkeit geprüft.
Andererseits erarbeitet das BMJ auch eigene Gesetzesentwürfe. Zum Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare.
Außerdem kümmert sich das BMJ im Rahmen des Amsterdamer Vertrags um den Aufbau und die Erweiterung der Zusammenarbeit der Europäischen Union (EU) in den Bereichen der Justiz.








