Kooperative Gesetzgebung
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Arbeitsgruppenabschlussbericht
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Arbeitsgruppe "Ausstellung"
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Ausstellungsvergütung am 30. März 2004 wurde die Frage diskutiert, ob es sich empfiehlt, einen Vergütungsanspruch für die Ausstellung von Werken der bildenden Kunst einzuführen, und welche Auswirkungen eine solche Regelung auf die Ausstellungstätigkeit in Deutschland haben würde. Das Ergebnis der Diskussion lässt sich wie folgt zusammenfassen:Zur Frage, ob sich die Einführung einer Ausstellungsvergütung empfiehlt, konnte keine Einigung erzielt werden. Während die Vertreter der bildenden Künstler eine Ausstellungsvergütung forderten, wurde sie von Seiten der Veranstalter von Ausstellungen abgelehnt.
Die Befürworter (ver.di, Deutscher Künstlerbund, Bundesverband bildender Künstler, VG Bild Kunst) argumentierten, die Einführung einer Ausstellungsvergütung sei erforderlich, um die finanzielle Situation der bildenden Künstler zu verbessern. Die Verwertung von bildender Kunst habe sich in den letzten Jahren gewandelt und die Verwertung durch Ausstellungen an Bedeutung gewonnen. Wie andere Urheber sei der bildende Künstler umfassend an der Verwertung seiner Werke zu beteiligen. Es gebe keinen Grund, den bildenden Künstler schlechter zu stellen als Komponisten und Autoren, die für die Aufführung ihrer Werke Tantiemen erhielten. Eine Abrechnung der Ausstellungsvergütung könne ohne größeren Aufwand über die Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst erfolgen. Die Kosten müssten nicht bei dem Veranstalter der Ausstellung verbleiben, sondern könnten über den Eintrittspreis weiter gegeben werden.
Die Gegner einer Ausstellungsvergütung (Vertreter der Länder und Kommunen, Kultusministerkonferenz, Deutscher Museumsbund, AG deutscher Kunstvereine) machten geltend, dass die Verwertung von bildender Kunst nicht vergleichbar sei mit der Verwertung anderer Werkarten. Bildende Kunst werde über den Verkauf verwertet, und diesem Umstand trage das Folgerecht Rechnung. Im übrigen würde ein Künstler, dessen Werke nicht gekauft würden, auch nicht gegen Vergütung ausgestellt werden. Die Ausstellungsvergütung käme vor allem einem kleinen Kreis von etablierten Künstlern bzw. deren Erben (Monet, Chagall, Miró, Picasso) zugute und würde nicht zu dem gewünschten Ergebnis - der Förderung junger Künstler - führen. Im Ergebnis hätte sie erhebliche negative Auswirkungen auf die private Kunstförderung und Ausstellungstätigkeit, da sich die Kosten zumeist nicht über Eintrittsgelder auf die Besucher von Ausstellungen verlagern ließen. Vertreter aus Österreich berichteten über negative Erfahrungen dort, weshalb die Ausstellungsvergütung in Österreich mit den Stimmen aller Parteien wieder abgeschafft worden sei.
Linkliste Arbeitsgruppe "Ausstellung"
Arbeitsgemeinschaft deutscher Kunstvereine: www.kunstvereine.deBundesministerium für Justiz der Republik Österreich: www.bmj.gv.at
Bundesverband bildender Künstler: www.bbk-bundesverband.de
Bundesverband der deutschen Industrie – BDI: www.bdi-online.de
Bundesverband deutscher Banken: www.bdb.de
Bundesverband Deutscher Galerien: www.bvdg.de
Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände:
www.staedtetag.de/10/wir/spitzenverbaende
Deutscher Museumsbund e.V.: www.museumsbund.de
Kultusministerkonferenz: www.kmk.org
Landesjustizverwaltungen – LJV
Ver.di: www.verdi.de
Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst: www.bildkunst.de








