Kooperative Gesetzgebung
Arbeitsgruppe 54Arbeitsgruppe Privatkopie
Arbeitsgruppe Schranken
Arbeitsgruppe 31 IV
Arbeitsgruppe Internet
Arbeitsgruppe Film
Arbeitsgruppe 20b
Arbeitsgruppe 87 IV
Arbeitsgruppe Ausstellung
Arbeitsgruppe 27
Arbeitsgruppe Goethe
Arbeitsgruppenabschlussbericht
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Arbeitsgruppe "Goethe"
In der Sitzung der Arbeitsgruppe Goethe wurde am 26. Mai 2004 die Frage diskutiert, ob die Nutzung gemeinfreier Werke mit einer Abgabe zugunsten junger Künstler belastet werden soll (sog. Künstlergemeinschaftsrecht oder „Goethegroschen“). Dabei wurden die europäischen und verfassungsrechtlichen Vorgaben sowie die praktischen Auswirkungen einer solchen Regelung erörtert.In der Frage, ob sich die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts empfiehlt, konnte kein Konsens erzielt werden. Die Schaffung eines Künstlergemeinschaftsrechts wurde von den Vertretern der Künstler und Urheber befürwortet. Das Urheberrecht sei ein Recht der Kulturwirtschaft und umfasse in diesem weiten Sinne auch die Kulturförderung junger Künstler. Ziel sei ein sich selbst refinanzierender Generationenvertrag, der es Urhebern ermögliche, in bestimmten Bereichen ohne staatliche Förderung auszukommen. Dies stehe im Einklang mit dem Urheberrechtsverständnis der Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ (Erwägungsgrund 9 ff). Auf der anderen Seite sprachen sich die Vertreter der Verwerter (Verlage, phonographische Industrie, Bühnen, Fernsehen) gegen die Einführung eines Künstlergemeinschaftsrechts aus. Es beständen verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken gegen eine Abgabe dieser Art. In der Praxis sei zu befürchten, dass ein Künstlergemeinschaftsrecht das Ziel der Förderung junger Künstler nicht erreiche. Im Ergebnis werde die Abgabe zu einer Umverteilung – von den Verwertern zu einem Vergabegremium - führen, die sich sachlich nicht rechtfertigen ließe und die Entscheidungsfreiheit der Verwerter beeinträchtige. Die Ländervertreter äußerten Zweifel an der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit eines Künstlergemeinschaftsrechts. Die Förderung von Kultur falle nicht in die Kompetenz des Bundes. Für die Einführung von Abgaben seien die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Maßstäbe zu beachten und vorliegend nicht erfüllt.
Linkliste Arbeitsgruppe "Goethe"
ARD/ZDF: www.ard.de / www.zdf.deBörsenverein: www.boersenverein.de
Bundesverband bildender Künstler: www.bbk-bundesverband.de
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger – BDZV / Verband deutscher Zeitschriftenverleger - VDZ: www.bdzv.de / www.vdz.de
Deutscher Bühnenverein: www.buehnenverein.de
Filmwirtschaft: www.spio.de
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA: www.gema.de
International Federation of the Phonographic Industry - Ifpi: www.ifpi.de
Kultusministerkonferenz: www.kmk.org
Landesjustizverwaltungen – LJV
Prof. Dr. Adolf Dietz
Prof. Dr. Bernhard Schlink
Prof. Dr. Haimo Schack
Ver.di: www.verdi.de
Verband der Konzertdirektionen: www.vdkd.de
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation - VPRT: www.vprt.de








