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Arbeitsgruppe "Privatkopie"

Die Arbeitsgruppe Privatkopie hat am 17. November 2003 sowie am 29. Januar und 3. März 2004 getagt. Ziel der Arbeitsgruppe „Privatkopie“ war es insbesondere, die Entscheidung darüber vorzubereiten, ob die Privatkopie (§ 53 Abs. 1 UrhG) auch beim Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen ermöglicht werden soll.

1) Umfang der Schranke der Privatkopie
Einvernehmen bestand dahingehend, dass als Vorfrage der Durchsetzung der Privatkopie bei technischen Schutzmaßnahmen zunächst der künftige Umfang der Schranke der Privatkopie zu klären ist. Die Gestaltung der Schranke der Privatkopie wurde gesondert für die Bereiche Musik, Print und Film erörtert.

a) Musik
Der Vertreter der phonographischen Wirtschaft präsentierte den Vorschlag, nur noch die analoge Privatkopie von Musik zuzulassen und hinsichtlich der digitalen Privatkopie zu einem Exklusivrecht zurückzukehren. Die Vertreter der Verbraucher, der Urheber, der Verwertungsgesellschaften, der Hersteller von Consumer Electronics sowie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sprachen sich demgegenüber für die Beibehaltung der Gestattung der digitalen Privatkopie aus. Teilweise wurde die Rückkehr zu einem Exklusivrecht lediglich für den Online-Bereich befürwortet (Informationskreis Aufnahmemedien, VPRT).
Von dem Vertreter der phonographischen Wirtschaft wurde eingeräumt, dass mit der Rückkehr zum Exklusivrecht auch ein Verzicht auf die pauschale Vergütung verbunden sei. Dies werde jedoch durch die Einnahmen kompensiert werden, die aus der Verbesserung der bestehenden und dem Aufbau neuer Erstverwertungsmärkte erzielt werden könnten. Die Vertreterin der Geräteindustrie (BITKOM) begrüßte diesen Ansatz und regte darüber hinausgehend an, eine gesetzliche Verpflichtung zum Einsatz von technischen Schutzmaßnahmen dort zu begründen, wo ein solcher Schutz möglich ist. Hiergegen sprachen sich die Vertreter des öffentlich-rechtlichen und des privaten Rundfunks sowie der Verwertungsgesellschaften aus.

Der Vorschlag, statt einer Rückkehr zum Verbotsrecht eine Begrenzung der digitalen Privatkopie vorzusehen (durch eine zahlenmäßige Beschränkung, Vervielfältigung nur von der eigenen Originalvorlage, Zeitfenster) wurde von dem Vertreter der phonographischen Wirtschaft, der Aufnahmemedien und des Deutschen Multimedia Verbandes als eine Verbesserung gegenüber dem geltenden Recht begrüßt, stieß aber auf die Ablehnung der Verbraucherseite, der Urheber, der Verwertungsgesellschaften und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Von einem Vertreter der Wissenschaft wurde der Vorschlag gemacht, angesichts der noch nicht abgeschlossenen technischen Entwicklung zwar weiterhin die digitale Privatkopie zuzulassen, aber von einer Durchsetzung der Privatkopie beim Einsatz technischer Schutzmaßnahmen abzusehen.

b) Print
Für den Printbereich wurde eine Rückkehr zum Verbotsrecht nicht gefordert. Hier solle die digitale Privatkopie jedoch nur vom eigenen Originalexemplar gestattet werden. Außerdem solle die Vervielfältigung durch Dritte nicht gestattet werden. Dieser Forderung schloss sich auch der Vertreter der phonographischen Wirtschaft und der Filmwirtschaft an.

c) Film
Für den Film wurde vorgeschlagen, die digitale Privatkopie erst ein Jahr nach Beginn der Kinoauswertung zu gestatten. Hier ergab sich das oben genannte Meinungsbild. Außerdem widersprachen die Vertreter des öffentlich-rechtlichen sowie des privaten Rundfunks und Fernsehens einer solchen Regelung, weil sie ohne sachlichen Grund ein Segment in der Verwertungskaskade privilegiere.

2) Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen
Die Frage der Durchsetzung der Privatkopie gegen technische Schutzmaßnahmen wurde wie folgt diskutiert:

Die Vorschläge reichten von den Maximalpositionen ‚gar keine Durchsetzung‘, welche vor allem von den Rechteinhabern vertreten wurde, bis hin zu ‚vollständige Durchsetzung‘, wofür insbesondere die Verbraucherschützer eintraten. In der Diskussion ergaben sich dann aber auch Ansätze für vermittelnde Lösungen. Vorgeschlagen wurde,

- die Privatkopie zwar einerseits für einen bestimmten Zeitraum – möglicherweise auf bestimmte Werkbereiche (z.B. Film) beschränkt – ganz zu verbieten, dafür aber andererseits nach diesem Zeitraum die Durchsetzbarkeit zu gewährleisten oder technische Schutzmaßnahmen sogar zu untersagen,

- nur Privatkopien vom eigenen Werkstück zu erlauben, diese dann aber gegen technische Maßnahmen durchsetzbar zu gestalten,

- Privatkopien nur für bestimmte Zwecke – etwa künstlerische, schöpferische oder publizistische Nutzungen – durchsetzungsstark zu gestalten.

Erörtert wurde ferner, ob dem Problem nicht durch die Beteiligten selbst abgeholfen werden könnte, indem sich die Rechteinhaber beispielsweise freiwillig Selbstbeschränkungen bei der Anwendung technischer Maßnahmen auferlegten. Neben dem positiven Echo, das dieser Vorschlag fand, wurden aber auch starke Zweifel daran laut, dass die Beteiligten bzw. „der Markt“ das Problem interessengerecht selbst regulieren könne.

Unter der Prämisse einer unbeschränkten und durchsetzbaren Privatkopie im Onlinebereich wurde schließlich die Idee einer pauschal zu vergütenden Onlinelizenz („Internetmaut“, „Monatskarte“) diskutiert. Neben Bedenken betreffend die Praktikabilität wurde hiergegen vor allem eingewandt, das internationale Recht (WIPO-Verträge, Info-Richtlinie) lasse entsprechende Regelungen gar nicht zu.
 

Linkliste Arbeitsgruppe "Privatkopie"

ARD/ZDF: www.ard.de / www.zdf.de
Börsenverein: www.boersenverein.de
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger – BDZV / Verband deutscher Zeitschriftenverleger - VDZ: www.bdzv.de / www.vdz.de
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien – BITKOM: www.bitkom.de
Deutsche Initiative für Netzwerkinformation – DINI: www.dini.de
Deutscher Multimedia Verband – dmmv: www.dmmv.de
Deutscher Musikverlegerverband – DMV: www.dmv-online.com
Filmwirtschaft: www.spio.de
Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte – GEMA: www.gema.de
Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH – GWFF: www.gwff.de
Informationskreis Aufnahmemedien – IK
Initiative „Rettet die Privatkopie“ (Dr. Grassmuck): www.privatkopie.net
Institut für Rechtsfragen der freien und Open Source Software – IfROSS: www.ifross.de
International Federation of the Phonographic Industry - Ifpi: www.ifpi.de
Landesjustizverwaltungen – LJV
Max-Planck-Institut geistiges Eigentum und Steuerrecht – MPI: www.ip.mpg.de
Prof. Dr. Horst Dreier
Ver.di: www.verdi.de
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation - VPRT: www.vprt.de
Verbraucherverband Bundeszentrale – VZBV: www.vzbv.de
Zentralverband Elektrotechnik- und Elektroindustrie – ZVEI: www.zvei.de
 
Grafik: Elvis
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