Crashkurs Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers – soweit ist die Sache ja ganz einfach. Aber: wo kommt das Gesetz her und wo will es hin? Was regeln seine Paragraphen und welche Absicht steht hinter diesen Regelungen? Der Crashkurs Urheberrecht gibt Antwort...Wo kommt das Urheberrecht her?
Die Idee, dass immaterielles Gedankengut verfügbar sein sollte, ist mit Ausgang des Mittelalters entstanden. Durch die Erfindung des Buchdrucks und damit der Möglichkeit, Schriftwerke in Massen zu reproduzieren, kam die Frage auf, wer die Rechte an der Vervielfältigung, der Veröffentlichung und dem Verkauf haben dürfe. Aufbauend auf den gildischen Prinzipien des Mittelalters entstanden die ersten Regelungen im Italien des 15. und England des 16. Jahrhunderts.Das erste Urheberrecht auf deutschem Boden entstand 1837. Preußen entwickelte ein für die damalige Zeit sehr fortschrittliches „Gesetz zum Schutze des Eigenthums an Werken der Wissenschaft und Kunst in Nachdruck und Nachbildung“, das 1870 durch das erste gesamtdeutsche Modell, des „Gesetzes betr. das Urheberrecht an SchriftWerken, Abbildungen, musikalischen Kompositionen und dramatischen Werken“ ersetzt wurde. 1965 trat das „Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte“ (UrhG) in Kraft.
Nicht zuletzt durch die fortwährende Entwicklung neuer Medientechnologien ist das UrhG von 1965 eines der meist veränderten Gesetze Deutschlands. Nach Maßgabe der Richtlinie 2001/29/EG „Zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft“ wurde das UrhG schließlich an die Herausforderungen der digitalen Medien - insbesondere des Internets – angepasst. Seit 13. September 2003 ist das „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft“ geltendes deutsches Recht. Der nun veröffentlichte Referentenentwurf bildet die Vorlage für den zweiten Teil der Novellierung (sog. Zweiter Korb), in dem bisher unbeantwortete Fragestellungen geklärt werden sollen.
Wie werde ich eigentlich Urheber?
Der Urheber wird definiert über seine persönliche geistige und kreative Schöpfung: das Werk. Jeder, der ein Werk schafft, ist automatisch Urheber.Welche Rechte habe ich als Urheber?
Um den Urheber und sein Werk zu schützen, werden ihm insbesondere Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zugesprochen. Im Gesetzeswortlaut ausgedrückt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG).Gibt es Einschränkungen des Urheberschutzes?
Ja, es gibt Einschränkungen, die sog. Schrankenregelungen (§ 44a ff.). Diese schränken die Rechte des Urhebers ein, wenn dies z.B. im öffentlichen Interesse notwendig ist.Warum wird das Urheberrecht novelliert?
Die Anpassung des Urheberrechts basiert auf einer EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001. Die Richtlinie setzt zwei internationale Verträge zum Urheberrecht um (WCT und WPPT – siehe Glossar).Am 13. September 2003 trat der Erste Korb der Novellierung des Urheberrechts in Kraft. Der Schutz des geistigen Eigentums wurde damit den Anforderungen des Internets angepasst.








