Crashkurs Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers – soweit ist die Sache ja ganz einfach. Aber: wo kommt das Gesetz her und wo will es hin? Was regeln seine Paragraphen und welche Absicht steht hinter diesen Regelungen? Der Crashkurs Urheberrecht gibt Antwort...Wo kommt das Urheberrecht her?
Die Idee, dass immaterielles Gedankengut verfügbar sein sollte, ist mit Ausgang des Mittelalters entstanden. Durch die Erfindung des Buchdrucks und damit der Möglichkeit, Schriftwerke in Massen zu reproduzieren, kam die Frage auf, wer die Rechte an der Vervielfältigung, der Veröffentlichung und dem Verkauf haben dürfe. Aufbauend auf den gildischen Prinzipien des Mittelalters entstanden die ersten Regelungen im Italien des 15. und England des 16. Jahrhunderts.Wie werde ich eigentlich Urheber?
Der Urheber wird definiert über seine persönliche geistige und kreative Schöpfung: das Werk. Jeder, der ein Werk schafft, ist automatisch Urheber.Welche Rechte habe ich als Urheber?
Um den Urheber und sein Werk zu schützen, werden ihm insbesondere Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zugesprochen. Im Gesetzeswortlaut ausgedrückt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG).Gibt es Einschränkungen des Urheberschutzes?
Ja, es gibt Einschränkungen, die sog. Schrankenregelungen (§ 44a ff.). Diese schränken die Rechte des Urhebers ein, wenn dies z.B. im öffentlichen Interesse notwendig ist.Schranken werden unter anderem für die Nutzung von Werken für Unterricht, Lehre und Forschung, für die tagesaktuelle Berichterstattung der Presse, für Zitate und für die Vervielfältigung zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch eingeräumt. Als Ausgleich dafür, das der Urheber die Nutzung seiner Werke z.B. mit der Privatkopie hinnehmen muss, erhält er eine pauschale Vergütung. Die wird auf Vervielfältigungsgeräte und Leermedien (Bild- und Tonträger) erhoben.
Warum wird das Urheberrecht novelliert?
Die Anpassung des Urheberrechts basiert auf einer EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001. Die Richtlinie setzt zwei internationale Verträge zum Urheberrecht um (WCT und WPPT – siehe Glossar).Am 13. September 2003 trat der Erste Korb der Novellierung des Urheberrechts in Kraft. Der Schutz des geistigen Eigentums wurde damit den Anforderungen des Internets angepasst.








