Crashkurs Urheberrecht
Das Urheberrecht ist das Recht des Urhebers – soweit ist die Sache ja ganz einfach. Aber: wo kommt das Gesetz her und wo will es hin? Was regeln seine Paragraphen und welche Absicht steht hinter diesen Regelungen? Der Crashkurs Urheberrecht gibt Antwort...Wo kommt das Urheberrecht her?
Die Idee, dass immaterielles Gedankengut verfügbar sein sollte, ist mit Ausgang des Mittelalters entstanden. Durch die Erfindung des Buchdrucks und damit der Möglichkeit, Schriftwerke in Massen zu reproduzieren, kam die Frage auf, wer die Rechte an der Vervielfältigung, der Veröffentlichung und dem Verkauf haben dürfe. Aufbauend auf den gildischen Prinzipien des Mittelalters entstanden die ersten Regelungen im Italien des 15. und England des 16. Jahrhunderts.Wie werde ich eigentlich Urheber?
Der Urheber wird definiert über seine persönliche geistige und kreative Schöpfung: das Werk. Jeder, der ein Werk schafft, ist automatisch Urheber.So ist eine Opernkomposition geschützt, aber auch das Urlaubsfoto. Ab wann etwas als geistige und kreative Schöpfung eingeschätzt wird, muss im Einzelfall geklärt werden. So wird ein Fußabdruck allein wohl noch keine kreative Schöpfung sein, sehr wohl kann aber das Bild dieses Fußabdruckes ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein. Werke können die verschiedensten Formen annehmen, sofern sie „persönliche geistige Schöpfungen“ sind (§ 2 Abs. 2 UrhG). Näher definiert bezieht sich das Urheberrecht auf SprachWerke inklusive Computerprogramme, Musik, Fotografien, Filme, BauWerke, Werke der Bildenden Kunst wie Skulpturen und Grafiken, Tanz und Pantomime. Erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers erlischt das Urheberrecht. So hat der Bundestagsabgeordnete Christian Ströbele heute noch Rechte an dem Satz „Aus dem Hintergrund müsste Rahn schießen! - Rahn schießt!...“, da er mit dem damaligen Reporter Herbert Zimmermann verwandt ist, der diese legendären Worte beim 3:2-Siegtreffer der deutschen Fußballnationalmannschaft 1954 in Bern erregt ins Mikrophon sprach. Wie wird man also zum Urheber: Einfach, indem man kreativ schöpferisch tätig wird.
Welche Rechte habe ich als Urheber?
Um den Urheber und sein Werk zu schützen, werden ihm insbesondere Persönlichkeitsrechte und Verwertungsrechte zugesprochen. Im Gesetzeswortlaut ausgedrückt: „Das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes.“ (§ 11 UrhG).Gibt es Einschränkungen des Urheberschutzes?
Ja, es gibt Einschränkungen, die sog. Schrankenregelungen (§ 44a ff.). Diese schränken die Rechte des Urhebers ein, wenn dies z.B. im öffentlichen Interesse notwendig ist.Warum wird das Urheberrecht novelliert?
Die Anpassung des Urheberrechts basiert auf einer EU-Richtlinie vom 22. Mai 2001. Die Richtlinie setzt zwei internationale Verträge zum Urheberrecht um (WCT und WPPT – siehe Glossar).Am 13. September 2003 trat der Erste Korb der Novellierung des Urheberrechts in Kraft. Der Schutz des geistigen Eigentums wurde damit den Anforderungen des Internets angepasst.








