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Berlin, 26. April 2005

Zypries fordert Respekt vor geistigem Eigentum

Die World Intellectual Property Organization (WIPO) hat den 26. April 2005 zum "Welttag des geistigen Eigentums" erklärt. Dieser Tag soll unter dem Motto "Think, Imagine, Create" vor allem junge Menschen ermutigen, ihre Kreativität und ihr Innovationspotenzial auszuschöpfen.

Die Fähigkeit zu Innovationen ist der Schlüssel für eine gute Zukunft. Sie entscheidet, ob Deutschland auch in Zukunft wirtschaftlichen Wohlstand und soziale Gerechtigkeit erhalten kann. Denn: Ideen sind der Rohstoff der Wissensgesellschaft. Damit Deutschland ein "Land der Ideen" bleibt, müssen die Ideen auch rechtlich geschützt werden.

"Die Gesetze zum Schutz des geistigen Eigentums stehen im Internetzeitalter vor der großen Herausforderung, angesichts neuer Technologien und neuer Verwertungsmöglichkeiten die Rechte der Kreativen wirkungsvoll zu schützen. Alle Bürgerinnen und Bürger müssen den Wert des geistigen Eigentums achten. Nur ein effektives Recht auf geistiges Eigentum gewährleistet die Möglichkeit, aus einer Erfindung Geld zu machen, um dann, wenn es gut läuft, das Geld in weitere Erfindungen zu investieren. Das Interesse der Erfinder und der innovativen Unternehmen, unbefugte Dritte - zeitlich befristet - von der unerlaubten Nutzung ihrer Ideen auszuschließen, ist die Voraussetzung für einen Fortschritt, der allen zugute kommt", betonte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries zum "Welttag des geistigen Eigentums".

Das deutsche System des gewerblichen Rechtsschutzes hat sich als eine gute Voraussetzung für Innovationsförderung bewährt. Patentgesetz, Gebrauchsmustergesetz, Geschmacksmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz und andere gewährleisten, dass gerade kreative und häufig kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer ihre innovativen Potenziale entwickeln können. Die Bundesregierung hat in der letzten Legislaturperiode mit der Reform des Urhebervertragsrechts dafür gesorgt, dass die Urheber eine angemessene Vergütung für ihre Leistungen einfordern können. Im September 2003 hat der 1. Korb der Urheberrechtsnovelle die Rechte der Urheber bezüglich der Verwertung ihrer Werke in den so genannten "neuen Medien" neu geregelt. Zur Zeit arbeitet das Bundesjustizministerium daran, das Urheberrechtsgesetz den Anforderungen von Internet und digitaler Technologie weiter anzupassen. Über den aktuellen Stand des 2. Korbs informiert die Website www.kopien-brauchen-originale.de.

 
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