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Urheberrecht

 
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Glossar Q-T

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Rechteinhaber

Urheber oder Inhaber der Nutzungsrechte an einem Werk
 

Referentenentwurf

Gesetzesentwurf eines Bundesministeriums. Der Entwurf wird mit der Verabschiedung im Bundeskabinett zum Regierungsentwurf.
 

Regierungsentwurf

Gesetzesentwurf der Bundesregierung
 

Schiedsstellenverfahren

Die urheberrechtliche Schiedsstelle befindet sich beim Deutschen Patent- und Markenamt. Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz sieht für bestimmte Streitigkeiten vor, dass die Beteiligten zunächst die Schiedsstelle anrufen müssen, bevor gerichtliche Klage erhoben werden darf. Die Schiedsstelle versucht dann auf eine gütliche Beilegung des Streits hinzuwirken und unterbreitet den Parteien einen Einigungsvorschlag.
 

Schrankenregelungen
Schranken

Regelungen innerhalb des Urheberrechtsgesetzes, die das Recht der Urheber einschränken, z.B. für wissenschaftliche Zwecke (§ 54 ff.) oder für private Zwecke (Privatkopie).
 

Schranken-Schranke

Einschränkung von Schrankenregelungen
 

TRIPS-Übereinkommen

Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) für handelsrelevante Fragen (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights). Das Urheberrecht ist in Art. 9-13 TRIPS geregelt. Art. 9 verpflichtet alle WTO-Vertragsstaaten, die revidierte Berner Übereinkunft zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst (1971) zu beachten.
 
Grafik: Elvis
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