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Gesetzgebung

 
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Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
 

Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien

Abgestimmt wird der fertige Entwurf mit den anderen Bundesministerien (= Ressorts), die thematisch oder strukturell vom Gesetzesentwurf berührt werden. Im Falle des UrhG sind das vor allem das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, das Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien. Außerdem berechnet das Bundesfinanzministerium, ob die Auswirkungen der Gesetzesnovelle den Bund teuer zu stehen kommen könnten. Das Bundesjustizministerium selbst prüft, ob das Gesetzesvorhaben mit dem Grundgesetz vereinbar ist. 
 
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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