Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG
Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Im Falle der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ist dies auch so. Das Urheberrecht wird fachlich vom Referat "Urheber- und Verlagsrecht" der Abteilung "Handels- und Wirtschaftsrecht" im Bundesministerium der Justiz (BMJ) betreut. Dieses Referat wurde beauftragt, einen Entwurf zur Novellierung zu erarbeiten – den so genannten Referentenentwurf.Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt








