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Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an

Gesetze gibt der Gesetzgeber – und das ist das Parlament. In Deutschland also der Deutsche Bundestag und die Vertretung der Bundesländer, der Bundesrat. Das Recht, Gesetze zur Beratung und Verabschiedung in den Deutschen Bundestag einzubringen, hat aber auch die Bundesregierung mit ihren Bundesministerien. In einem parlamentarischen Regierungssystem wie der Bundesrepublik Deutschland, in dem die Parlamentsmehrheit die Regierung stellt, ist es typisch, dass die Gesetze durch die Regierung und ihre Beamten erarbeitet und vorbereitet werden. 
 
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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