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Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
 

Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit

Um den Gesetzesentwurf zur Novelle des Urheberrechts auf den Weg zu bringen, der die wichtigen aktuellen Fragen berücksichtigt und damit für die Praxis taugt, haben sich die Fachjuristen externen Sachverstand ins Haus geholt. Mit dem Verfahren der Kooperativen Gesetzgebung bindet das Ministerium die Interessenvertreter der Urheber, der Verbraucher und der Wirtschaft direkt in den Gesetzesvorbereitungsprozess ein. Schon hier werden die Argumente der verschiedenen Parteien diskutiert und um Kompromisse gerungen. Die Anregungen und der Sachverstand der Arbeitsgruppen sind für die Urheberrechtsjuristen wichtige Anhaltspunkte bei der Formulierung des Referentenentwurfs. 
 
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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