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Gesetzgebung

 
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Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
 

Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments

Nach der ersten Meinungsbildung in den Fraktionen wird im Ältestenrat des Bundestages vereinbart, an welchem Tag der Entwurf im Plenum des Deutschen Bundestages in erster Lesung beraten werden soll. Der Ältestenrat ist das Organisationsgremium des Parlaments. Laut Geschäftsordnung des Bundestags kann er keine Beschlüsse fassen, sondern lediglich Vorschläge zum Vorgehen machen. Da jedoch alle Fraktionen proportional zu ihren Mehrheitsverhältnissen vertreten und damit an der Diskussion um Termine und Tagesordnungen beteiligt sind, werden die Vorschläge in der Regel angenommen. Innerhalb einer Frist von drei Wochen – so will es die Geschäftsordnung des Bundestages – wird ein Gesetzentwurf auf die Tagesordnung zur ersten Lesung gesetzt. 
 
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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