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Gesetzgebung

 
>>> Der Gesetzgebungsprozess > Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis

Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
 

Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis

Die inhaltliche Auseinandersetzung mit einer Gesetzesvorlage findet in den Ausschüssen des Bundestages statt. Dabei wird der Entwurf in der Regel von mehreren Ausschüssen bearbeitet, da er verschiedene Sachgebiete betrifft.
Der thematisch am stärksten beteiligte Ausschuss übernimmt die Federführung. Er ist verantwortlich für die weitere Behandlung des Entwurfs, also für die „baldige Erledigung“ der überwiesenen Vorlage und die Beschlussempfehlung an den Bundestag. Die mitberatenden Ausschüsse leiten ihre Stellungnahmen zum Entwurf mit ihren Änderungsvorschlägen an den federführenden Ausschuss, der diese Stellungnahmen in seinem Bericht an das Plenum zu berücksichtigen hat.
Oftmals finden in den Ausschussberatungen auch Anhörungen von externen Experten, oder organisierten Interessensgruppen statt. Diese „Hearings“ dienen dazu, weiteren Sachverstand in die Debatte mit einzubeziehen und durch die Öffentlichkeit der Veranstaltung Aufmerksamkeit in den Medien zu gewinnen. Am Ende der Beratungen in den Ausschüssen steht als Arbeitsergebnis der Abschlussbericht, der den Gang der Beratungen dokumentiert, und der Beschlussvorschlag, der die Zusammenfassung der Änderungen an der Gesetzesvorlage umfasst. Sie werden dem Plenum des Bundestages später zur zweiten Lesung vorgelegt. Im Falle des UrhG ist der Rechtsausschuss federführend. Weitere Ausschüsse stehen noch nicht fest.  
 
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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