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Gesetzgebung

 
>>> Der Gesetzgebungsprozess > Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum

Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG

Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
 

Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum

Nachdem die Fachausschüsse ihre Arbeit getan haben, müssen erneut die Fraktionen in den zuständigen Arbeitskreisen oder -gruppen entscheiden, wie sie zu der nun entstandenen Gesetzesvorlage stehen. In einer Vollversammlung jeder Fraktion wird letztendlich entschieden, ob der Vorlage in der Plenardebatte zugestimmt werden soll, ob und welche Änderungsanträge gestellt werden sollen und wer der Redner für die Aussprache sein soll. Im Ältestenrat vereinbaren die Fraktionen dann den Termin für die zweite Beratung des Entwurfs. Der Tagesordnung entsprechend wird die Vorlage aufgerufen, die allgemeine Aussprache beginnt. Wird ein Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert oder unter Einbeziehung der Änderungsanträge angenommen, so kann die dritte Beratung unmittelbar angeschlossen werden. 
 
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
 
Grafik: Elvis
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