Der Gesetzgebungsprozess – aus dem Leben des UrhG
Gesetzesinitiativrecht – die Bundesregierung stößt an
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt
Kooperative Gesetzgebung – die Einbindung der Öffentlichkeit
Referentenentwurf – der Gesetzesentwurf des Bundesministeriums
Förmliche Einbindung der beteiligten Kreise
Den Referentenentwurf leitet das BMJ den vom Gesetzentwurf betroffenen Zentral- und Gesamtverbänden sowie bundesweit agierenden Fachkreisen zu. Diese "beteiligten Kreise" werden so rechtzeitig von dem Gesetzgebungsvorhaben informiert und haben die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Außerdem wird es eine öffentliche Anhörung geben. Das BMJ wertet im Anschluss die Stellungnahmen aus und ändert gegebenenfalls den Referentenentwurf, bevor er in die Ressortabstimmung geht.Ressortabstimmung – Vermittlung zwischen den Bundesministerien
Der Regierungsentwurf – Verabschiedung des Entwurfs im Kabinett
Der erste Durchgang – Übergabe an den Bundesrat
Die parlamentarische Arbeit – die Fraktionen
Der Ältestenrat – das Organisationsgremium des Parlaments
Die erste Lesung – Überweisung in die Ausschüsse
Die Ausschussberatung – Debatte im kleinen Kreis
Die zweite und die dritte Lesung – Debatte im Plenum
Das Gesetzgebungsverfahren im Bundesrat – die Länder haben das Wort
Das Vermittlungsverfahren – die Suche nach dem Kompromiss
Die Ausfertigung und Verkündung des Gesetzes – ab ins Bundesgesetzblatt








