Kooperative Gesetzgebung
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Arbeitsgruppe Schranken
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Arbeitsgruppe 87 IV
Arbeitsgruppe Ausstellung
Arbeitsgruppe 27
Arbeitsgruppe Goethe
Arbeitsgruppenabschlussbericht
Stellungnahmen zum Referentenentwurf
Arbeitsgruppe "Schranken"
Die Arbeitsgruppe „Schranken“ hat am 19. Dezember 2003 und am 13. Februar 2004 getagt. Die Arbeitsgruppe hat die Frage diskutiert, ob die geltende Pressespiegelschranke des § 49 UrhG angesichts der Entscheidung des BGH zu elektronischen Pressespiegeln neu gefasst werden sollte und ob sich eine klarstellende Regelung zu elektronischen Archiven empfiehlt. Ferner wurde die Einführung einer Schranke für die on-the-Spot-Consultation in Bibliotheken, sowie der elektronische Kopienversand auf Bestellung, die Integrierung des Dreistufentests in das Urheberrechtsgesetz und die richtlinienkonforme Erweiterung des Zitatrechts erörtert. Das Ergebnis der Besprechungen lässt sich wie folgt zusammenfassen:1) Elektronischer Pressespiegel
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren überwiegend der Auffassung, dass die Entscheidung des BGH, wonach auch elektronische Pressespiegel unter § 49 UrhG zu subsumieren sind, klarstellend in das Urheberrechtsgesetz übernommen werden sollte, einschließlich der durch den BGH vorgenommenen Einschränkungen (nur Inhouse-Pressespiegel, nur graphische Dateien ohne weitere Recherchemöglichkeiten, keine kommerziellen Mediendienste). Die Vertreter von BDZV/VDZ und PMG widersprachen einer gesetzlichen Klarstellung.
2) Archivregelung
Einigkeit bestand darüber, dass die neue Fassung des § 53 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Satz 2 UrhG den Vorgaben der Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ entspricht und deren Rahmen ausgeschöpft hat. Danach können nur öffentliche Einrichtungen, die keinen wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgen, elektronische Archive zur Bestandswahrung errichten. Unternehmen ist dies untersagt. Unter den Teilnehmern war umstritten, ob hier eine Änderung der Rechtslage auf europäischer Ebene angestrebt werden solle.
3) On the spot consultation
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe waren der Auffassung, dass eine gesetzliche Regelung für eine On the spot consultation grundsätzlich sinnvoll sei. Uneinheitlich war das Meinungsbild zum Umfang dieser Schranke. Teilweise wurde eine Beschränkung auf elektronische Werke und der Ausschluss von Pflichtexemplaren gefordert.
4) Erweiterung des Zitatrechts
Der Vorschlag des Max-Planck-Instituts für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, das Zitatrecht in § 51 UrhG im Sinne der EU-Richtlinie „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ ohne Beschränkungen auf bestimmte Werkarten zu gestalten, fand mehrheitlich Zustimmung. Teilweise wurde eine restriktive Anwendung gefordert, da das Zitatrecht nicht vergütungspflichtig sei. Strittig war auch die Frage, ob das Zitatrecht durchsetzungsstark gegen technische Schutzmaßnahmen gestaltet werden solle.
5) Kopienversand auf Bestellung
Einigkeit bestand darüber, dass der 1999 durch den BGH für zulässig und vergütungspflichtig erklärte Kopienversand gesetzlich geregelt werden solle. Umstritten war jedoch, ob auch der Kopienversand per E-Mail zulässig sein solle. Während die Vertreter der Wissenschaft, der Urheber, der Bibliotheken und Verwertungsgesellschaften dies mit Berufung auf den BGH und im Interesse der Informationsgesellschaft begrüßten, lehnten die Vertreter der Verlage dies ab.
6) Drei-Stufen-Test
Der Vorschlag von Verlegerseite, den Drei-Stufen-Test explizit im UrhG zu normieren, wurde von der überwiegenden Mehrheit der Teilnehmer abgelehnt, da er bereits jetzt geltendes deutsches Urheberrecht sei.
Linkliste Arbeitsgruppe "Schranken"
ARD/ZDF: www.ard.de / www.zdf.deBundesverband der deutschen Industrie – BDI: www.bdi-online.de
Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger – BDZV: www.bdzv.de
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und Neue Medien – BITKOM: www.bitkom.de
Deutsche Initiative für Netzwerkinformation – DINI: www.dini.de
Deutscher Journalisten Verband – DJV: www.djv.de
Deutscher Multimedia Verband – dmmv: www.dmmv.de
FiBEP (Medienauswerter): www.fibep-deutschland.de
Kultusministerkonferenz: www.kmk.org
Landesjustizverwaltungen – LJV
Max-Planck-Institut geistiges Eigentum und Steuerrecht – MPI: www.ip.mpg.de
Presse Monitor Gesellschaft – PMG: www.pressemonitor.de
Ver.di: www.verdi.de
Verband deutscher Zeitschriftenverleger – VDZ: www.vdz.de
Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation - VPRT: www.vprt.de
Verwertungsgesellschaft Wort: www.vgwort.de








